Arbeitsrecht

Kündigung | Abmahnung | Gehalt | Arbeitsvertrag

Langjährige Erfahrung

Auf Arbeitsrecht spezialisiert.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen des individuellen wie auch des kollektiven Arbeitsrechts für Tarifparteien. Dazu zählen insbesondere:

Wenning Rechtsanwälte

Individualarbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Wenning Rechtsanwälte

Vertragsgestaltung

Die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen erfordert mittlerweile umfassende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Da es sich bei Arbeitsverträgen regelmäßig um Formularverträge handelt, unterliegen diese der sog. AGB-Kontrolle. Die Anforderungen des Gesetzes an Allgemeine Geschäftsbedingungen sind zahlreich und schwer überschaubar. Viele Regelungen in Arbeitsverträgen, insbesondere älteren Verträgen, halten einer Kontrolle durch die Arbeitsgerichte oft nicht stand, sodass es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unerwarteten Folgen kommen kann. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld des Abschlusses von Arbeitsverträgen und bei deren Gestaltung.

Aufhebungsverträge

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge (ggf. nach Ausspruch einer Kündigung vor Gericht) stellen sich sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Fragen, auf die das Sozialrecht und die Regelungen zur Sozialversicherung erheblichen Einfluss haben. Diese gilt es bei der Gestaltung zu berücksichtigen, dazu zählt nicht zuletzt die Abfindung. Weiterhin sind verbliebene Urlaubsansprüche, ausstehende Vergütungen für Überstunden und das Arbeitszeugnis zu bedenken. Gerne helfen wir bei der Verhandlung von Abfindungen und erläutern die Folgen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags.

Kündigungen

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung stellen sich für Arbeitgeber zahlreiche Fragen im Vorfeld der Kündigung. Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes (in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer) muss die Kündigung durch betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe gerechtfertigt werden können, an die die Gerichte jeweils besondere Anforderungen stellen. Für den Arbeitnehmer läuft nach Zugang der Kündigung die Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Daher ist regelmäßig Eile geboten.

Godesberger Allee 90
53175 Bonn

0228 - 30 81 00

0228 - 30 81 099

ra@wenning-rechtsanwaelte.de