Allgemeines Zivilrecht

Privatpersonen | Unternehmen

Langjährige Erfahrung

Seit jeher ist das allgemeine Zivilrecht Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei.

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen oder Verbänden untereinander und miteinander. Es umfasst damit insbesondere alle privaten Vertragsverhältnisse unabhängig vom Vertragsgegenstand sowie Schadensersatzansprüche.

Viele der zivilrechtlichen Rechtsgebiete haben sich so weit ausdifferenziert, dass es auf diese Gebiete spezialisierte Anwälte (Fachanwälte) gibt (Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz u.a.).

Dem allgemeinen Zivilrecht unterfallen damit insbesondere Angelegenheiten des Wirtschaftslebens außerhalb der Spezialgebiete.

Für Privatpersonen

Für Unternehmen

Godesberger Allee 90
53175 Bonn

0228 - 30 81 00

0228 - 30 81 099

ra@wenning-rechtsanwaelte.de