Familienrecht
Ehevertrag | Scheidung | Sorgerecht | Unterhalt
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Auf Familienrecht spezialisiert.
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.
Ehevertrag
Im Ehevertrag geht es meist darum, bereits präventiv Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Ehe scheitern. In vielen Fällen wird im Ehevertrag festgehalten, wie das Hab und Gut nach dem Scheitern einer Ehe aufgeteilt werden soll.
Scheidung
Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen geschieden werden. Zum Beispiel müssen Eheleute seit einem Jahr in Trennung leben. Eine Ausnahme zu dieser Vorschrift wird gewährt, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Beiden Eheleute steht das Sorgerecht zu. Das bedeutet, dass beide gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen können. Das Umgangsrecht regelt, dass das Kind auch nach der Trennung ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen hat.
Unterhalt
Unterhaltsansprüche bestehen zwischen Ehegatten und bestimmten Verwandten. Besondere Bedeutung haben Sie im Trennungs- oder Scheidungsfall und für Kinder, wenn diese nur bei einem Elternteil leben.